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Verbindliche Planung

Betreuungsplanung gemeinsam bestätigen

Ein gemeinsamer Kalender schafft nur dann Sicherheit, wenn eindeutig erkennbar ist, was bereits bestätigt wurde und was noch als Vorschlag zur Entscheidung steht.

01

Eine gemeinsame Fassung als Grundlage

Ein Plan wird erst aktiv, wenn beide Eltern derselben Fassung zugestimmt haben. Dazu gehören Zeitraum, Rhythmus, Übergaben und Hinweise. Das bloße Öffnen eines Vorschlags oder ausbleibende Reaktion gilt nicht als Zustimmung.

02

Änderungen nachvollziehbar prüfen

Wird ein bestätigter Plan angepasst, entsteht eine neue Fassung. Beide Seiten können die vorgeschlagenen Änderungen prüfen, annehmen, ablehnen oder mit einem Gegenentwurf beantworten.

03

Der bestätigte Stand bleibt sichtbar

Solange ein neuer Vorschlag offen ist, bleibt die bisher bestätigte Vereinbarung wirksam und im Betreuungskalender sichtbar. Dadurch wird ein Entwurf nicht versehentlich mit der geltenden Planung verwechselt.