Eine gemeinsame Fassung als Grundlage
Ein Plan wird erst aktiv, wenn beide Eltern derselben Fassung zugestimmt haben. Dazu gehören Zeitraum, Rhythmus, Übergaben und Hinweise. Das bloße Öffnen eines Vorschlags oder ausbleibende Reaktion gilt nicht als Zustimmung.
Änderungen nachvollziehbar prüfen
Wird ein bestätigter Plan angepasst, entsteht eine neue Fassung. Beide Seiten können die vorgeschlagenen Änderungen prüfen, annehmen, ablehnen oder mit einem Gegenentwurf beantworten.
Der bestätigte Stand bleibt sichtbar
Solange ein neuer Vorschlag offen ist, bleibt die bisher bestätigte Vereinbarung wirksam und im Betreuungskalender sichtbar. Dadurch wird ein Entwurf nicht versehentlich mit der geltenden Planung verwechselt.